Arbeitsmedizinische Berufskunde
Einführung in die arbeitsmedizinische Berufskunde
von G. Pressel
Definition
Es mag überraschen, dass die Begriffe Arbeit und Beruf sowohl im Sprachgebrauch wie auf administrativer oder rechtlicher Seite nicht einheitlich und auch nicht eindeutig verwendet werden. Während in diesem Zusammenhange bei dem Begriff „Arbeit“ von einem gezielten Handeln zum Zwecke des Gelderwerbes gesprochen werden kann, entzieht sich der Begriff „Beruf“ einer einfachen Definition. Erst in der Gegenüberstellung dieser beiden Begriffe wird deutlich, dass im Kontext der Arbeitsmedizin die Arbeit im engen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz zu sehen ist, während der Beruf alle zur Arbeit relevanten Rahmenbedingungen, wie Ausbildung, rechtliche Regelungen, soziales Umfeld, Aufgabenstellungen usw., mit einbezieht, also von einem ganzheitlichen Ansatz ausgeht.
Der Begriff Berufskunde wird hauptsächlich im Bereich der Arbeitsverwaltung, der Industrie- und Handelskammern und der Verbände verwandt und beinhaltet Fragen wie Berufsbezeichnungen und –bilder, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmittel, -orte und –anforderungen, aber auch Arbeitszeit, Lohn, Ausbildungsvergütung usw. Er wird vornehmlich administrativ und keineswegs immer in einheitlichem Sinne gebraucht. Er ist also ebenfalls nicht exakt definiert.
Konsequentermaßen sind all diese Themen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Berufskunde, soweit sie für die Medizin relevant sind.
Situation
In der Medizin finden sich die beiden unterschiedlichen Ansatzpunkte Arbeit und Beruf in vielerlei Hinsicht wieder: Zum einen beschäftigt sich die Arbeitsmedizin mit bestimmten Belastungs- bzw. Gefahrenfaktoren. Dies trifft insbesondere für die wissenschaftliche Seite, aber auch für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu. Demgegenüber steht eine mehr oder weniger ganzheitliche Betrachtungsweise des arbeitenden Menschen, wie sie sich z.B. in der Konzeption des Gesundheitsmanagements oder der Gesundheitsförderung findet. Voraussichtlich wird die weitere Entwicklung besonders in der praktischen Arbeitsmedizin künftig gerade in dieser Richtung vonstatten gehen. Wenn man den arbeitenden Menschen mit all seinen somatischen, psychischen und sozialen Aspekten erfassen will, so muss das gesamte berufliche Umfeld mit in die Betrachtung einbezogen werden. Hier findet die arbeitsmedizinische Berufskunde ihren Platz.
In diesem Sinne geht es auch nach den offiziellen Ausführungen der arbeitsmedizinischen Fachgesellschaft (DGAUM) und der Berufsorganisation der Betriebsärzte (VDBW) jetzt inhaltlich bei der Arbeitsmedizin nicht mehr nur um Krankheitsverhütung, sondern um Gesundheitsförderung und um Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Ziel ist die Einbindung der Arbeitsmedizin in ein strukturiertes Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsystem, das sich sowohl mit dem einzelnen Individuum als auch mit betrieblichen Strukturen und Organisationsabläufen beschäftigt. Dies setzt eine Gleichwertigkeit der Erfassung und Beurteilung von Belastungen und Expositionen gegenüber der Befunderhebung voraus.
Dieser „Entwicklungsschub“ in der Arbeitsmedizin veranlasst allerdings ein Überdenken der bisherigen Form der arbeitsmedizinischen Berufskunde. Bestand diese in früheren Jahren hauptsächlich in der Erstellung von „arbeitsmedizinischen Berufsbildern“, so ist man in den letzten Jahren schon dazu übergegangen, auch allgemeine berufskundliche Themen mit einzubeziehen. Dies führt zu einer systematischen Neuordnung des Stoffgebietes der arbeitsmedizinischen Berufskunde (s.u.).
Daneben gibt es bei der Tätigkeit des Arztes auch außerhalb der Arbeitsmedizin viele praktische Fragestellungen, die in einem engen Zusammenhang mit dem Beruf stehen und deshalb ausreichende berufskundliche Kenntnisse voraussetzen. Einige Beispiele hierfür sind:
von G. Pressel
Definition
Es mag überraschen, dass die Begriffe Arbeit und Beruf sowohl im Sprachgebrauch wie auf administrativer oder rechtlicher Seite nicht einheitlich und auch nicht eindeutig verwendet werden. Während in diesem Zusammenhange bei dem Begriff „Arbeit“ von einem gezielten Handeln zum Zwecke des Gelderwerbes gesprochen werden kann, entzieht sich der Begriff „Beruf“ einer einfachen Definition. Erst in der Gegenüberstellung dieser beiden Begriffe wird deutlich, dass im Kontext der Arbeitsmedizin die Arbeit im engen Zusammenhang mit dem Arbeitsplatz zu sehen ist, während der Beruf alle zur Arbeit relevanten Rahmenbedingungen, wie Ausbildung, rechtliche Regelungen, soziales Umfeld, Aufgabenstellungen usw., mit einbezieht, also von einem ganzheitlichen Ansatz ausgeht.
Der Begriff Berufskunde wird hauptsächlich im Bereich der Arbeitsverwaltung, der Industrie- und Handelskammern und der Verbände verwandt und beinhaltet Fragen wie Berufsbezeichnungen und –bilder, Aus- und Weiterbildung, Arbeitsmittel, -orte und –anforderungen, aber auch Arbeitszeit, Lohn, Ausbildungsvergütung usw. Er wird vornehmlich administrativ und keineswegs immer in einheitlichem Sinne gebraucht. Er ist also ebenfalls nicht exakt definiert.
Konsequentermaßen sind all diese Themen Bestandteil der arbeitsmedizinischen Berufskunde, soweit sie für die Medizin relevant sind.
Situation
In der Medizin finden sich die beiden unterschiedlichen Ansatzpunkte Arbeit und Beruf in vielerlei Hinsicht wieder: Zum einen beschäftigt sich die Arbeitsmedizin mit bestimmten Belastungs- bzw. Gefahrenfaktoren. Dies trifft insbesondere für die wissenschaftliche Seite, aber auch für die arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen zu. Demgegenüber steht eine mehr oder weniger ganzheitliche Betrachtungsweise des arbeitenden Menschen, wie sie sich z.B. in der Konzeption des Gesundheitsmanagements oder der Gesundheitsförderung findet. Voraussichtlich wird die weitere Entwicklung besonders in der praktischen Arbeitsmedizin künftig gerade in dieser Richtung vonstatten gehen. Wenn man den arbeitenden Menschen mit all seinen somatischen, psychischen und sozialen Aspekten erfassen will, so muss das gesamte berufliche Umfeld mit in die Betrachtung einbezogen werden. Hier findet die arbeitsmedizinische Berufskunde ihren Platz.
In diesem Sinne geht es auch nach den offiziellen Ausführungen der arbeitsmedizinischen Fachgesellschaft (DGAUM) und der Berufsorganisation der Betriebsärzte (VDBW) jetzt inhaltlich bei der Arbeitsmedizin nicht mehr nur um Krankheitsverhütung, sondern um Gesundheitsförderung und um Arbeits- und Beschäftigungsfähigkeit. Ziel ist die Einbindung der Arbeitsmedizin in ein strukturiertes Gesundheits- und Arbeitsschutzmanagementsystem, das sich sowohl mit dem einzelnen Individuum als auch mit betrieblichen Strukturen und Organisationsabläufen beschäftigt. Dies setzt eine Gleichwertigkeit der Erfassung und Beurteilung von Belastungen und Expositionen gegenüber der Befunderhebung voraus.
Dieser „Entwicklungsschub“ in der Arbeitsmedizin veranlasst allerdings ein Überdenken der bisherigen Form der arbeitsmedizinischen Berufskunde. Bestand diese in früheren Jahren hauptsächlich in der Erstellung von „arbeitsmedizinischen Berufsbildern“, so ist man in den letzten Jahren schon dazu übergegangen, auch allgemeine berufskundliche Themen mit einzubeziehen. Dies führt zu einer systematischen Neuordnung des Stoffgebietes der arbeitsmedizinischen Berufskunde (s.u.).
Daneben gibt es bei der Tätigkeit des Arztes auch außerhalb der Arbeitsmedizin viele praktische Fragestellungen, die in einem engen Zusammenhang mit dem Beruf stehen und deshalb ausreichende berufskundliche Kenntnisse voraussetzen. Einige Beispiele hierfür sind:
- Beurteilung der Arbeits-, Dienst- und Erwerbsfähigkeit
- Mitwirkung bei Rehabilitationsmaßnahmen, Arbeitsplatzwechsel, Umschulungen
- Einschätzung der Minderung der Erwerbsfähigkeit oder des Grades der Behinderung
- Anzeige bei Verdacht auf eine Berufskrankheit, Begutachtung im Berufskrankheiten-Verfahren
- Beurteilung der Arbeitsfähigkeit im Rahmen des Mutterschutzgesetzes
- Empfehlungen bei Untersuchungen nach dem Jugendarbeitsschutzgesetz
- Auch in der Therapie sind berufskundliche Kenntnisse häufig von Bedeutung (z.B. Behandlung des Diabetikers).
Die Zusammenhänge zwischen Beruf und Medizin sind im Prinzip den Ärzten geläufig und werden von Fall zu Fall auch berücksichtigt (vgl. Berufsanamnese). Von einer systematischen Berücksichtigung dieser häufig recht kostenträchtigen Zusammenhänge kann man aber nicht sprechen. Das mag z.T. auch daran liegen, dass das berufskundliche Material nicht so ohne weiteres zugänglich ist, vor allem aber dass die erforderlichen fundierten Kenntnisse und Erfahrungen nicht vorliegen.
Geschichte
Dass Zusammenhänge zwischen beruflicher Tätigkeit und Gesundheit bzw. bestimmten Erkrankungen bestehen, ist schon lange bekannt. Schon Hippokrates (um 400 v. Chr.) kannte sie und hielt deshalb seine Schüler an, den Patienten immer nach seinem Beruf zu fragen. Diese Zusammenhänge wurden auch später bis in die Neuzeit immer wieder hinterfragt, sodass sich ein gewisses Erfahrungswissen ansammelte.
Aber erst in den 1960er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde im damaligen West- und Ostdeutschland, zunächst völlig unabhängig voneinander, eine methodische medizinische Berufskunde entwickelt.
In der BRD war es vor allem Wittgens, der den Begriff arbeitsmedizinische Berufskunde prägte und ab 1967 zusammen mit Scholz als eine ausführliche Beschreibung einzelner Berufsbilder veröffentlichte. 1981 erschienen diese Berufsbilder, herausgegeben von Scholz und Wittgens, auch in Buchform (1992: 2. Auflage).
In der DDR wurde in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre von Häublein u. M. die sogenannte Professiografie entwickelt, die auf einem anderen Ansatz aufbaute. Hier ging es um eine systematische und möglichst vollständige Erfassung und Bewertung aller wesentlichen Faktoren, die auf die Einheit „Mensch-Arbeit-Gesundheit“ einwirken.
Methoden
Die arbeitsmedizinische Berufskunde nach Wittgens stellte ursprünglich im Wesentlichen eine einheitliche und umfassende Beschreibung einzelner Berufe („Berufsbilder“) dar. Sie folgte einer grundsätzlich einheitlichen Gliederung: Berufliche und wirtschaftliche Situation – statistische Daten – berufliche Aufgaben – typische Tätigkeiten – psychische und körperliche Anforderungen - Ausbildung – Belastungen – psychische, körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen - Gefährdungen – Arbeitsschutz – Prävention – berufliche Rehabilitation. Diese Gliederung ist also stark auf die betriebsärztliche Praxis ausgerichtet.
In den letzten Jahren kamen dann aus der Überlegung, dass die Berufkunde nicht ausschließlich aus der Beschreibung von einzelnen Berufen, also „Berufsbildern“, besteht, weitere, allgemeine Themen wie berufliches Ausbildungssystem, Tele-, Heim- und Leiharbeit , Callcenter, Gewerbe- und Handwerksordnung, neue Technologien u.ä. hinzu.
Demgegenüber stellte die Professiografie nach Häublein eine wissenschaftliche und epidemiologische Analyse der o.g. Gliederungsabschnitte dar und hatte insbesondere eine frühzeitige Erkennung potentieller gesundheitlicher Gefahren zum Ziele. Die Komplexität und Forschungstiefe ist an den einzelnen Verfahrensschritten zu erkennen: Ergonomie (Technologie, Zeitanalysen, Aufgaben und Anforderungen, soziale und soziologischer Faktoren, Unfallursachen und Arbeitssicherheit, maßliche und ingenieurpsychologische Gestaltung, Sozialeinrichtungen) – Arbeitshygiene (Arbeitsumwelt, physische Belastung, neuropsychische Belastung) – Epidemiologie (Krankenstand, Berufskrankheiten, Unfallanalysen, Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, betriebsärztliche Feststellungen, klinische Untersuchungsergebnisse). Es handelte sich um eine sehr aufwändige Methode, die in der Praxis wohl hauptsächlich schwerpunktmäßig für wissenschaftliche Fragestellungen vorgesehen war.
Arbeitsmedizinischen Berufskunde im Dialog zu anderen Disziplinen
Wenn der Arbeitsmediziner auf Grund seiner Facharztweiterbildung als Experte auf dem Sektor der arbeitsmedizinischen Berufskunde zu sehen ist, so bedeutet das nicht, dass er über das Fachwissen einer technischen, naturwissenschaftlichen oder Verwaltungsfachkraft verfügen muss. Auch kann man nicht voraussetzen, dass er quasi „abrufbereit“ das gesamte Gebiet übersieht. Aber er verfügt über das erforderliche Grundwissen und die entsprechende Arbeitsmethode, um eine Fragestellung zielgerichtet bearbeiten zu können. Seine Kompetenz beginnt da, wo sich berufskundliche Fragen mit medizinischen überschneiden, d.h. wo es um die Auswirkungen der Exposition auf die Gesundheit geht. Um dies an dem Belastungs-Beanspruchungs-Konzept zu verdeutlichen: Die Feststellung der Exposition ist Sache des Technikers oder des Naturwissenschaftlers, die Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Organismus aber vornehmlich Aufgabe des Arbeitsmediziners. Beide Aspekte, Belastungen und Gefährdungen auf der einen Seite und Beanspruchungs- und ggf. Gefährdungsmechanismen auf der anderen Seite finden sich in der arbeitsmedizinischen Berufskunde. Deshalb stellt eine fundierte medizinische Berufskunde immer eine arbeitsmedizinische dar. Natürlich können auch Ärzte anderer Fachrichtungen und Angehörige anderer Disziplinen über punktuelle Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der arbeitsmedizinischen Berufskunde verfügen. In der Regel dürfte jedoch die beste Effizienz durch eine enge Kooperation aller beteiligten Disziplinen, insbesondere durch Einbeziehung der Arbeitsmedizin zu erreichen sein.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Berufskunde
Die folgende Zusammenstellung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - soll einen Überblick über die beruflichen Faktoren bieten, die für den berufstätigen Menschen von z.T. erheblicher Bedeutung sind und von Fall zu Fall auch Einfluss auf seinen gesundheitlichen Zustand nehmen. Das bedeutet , dass der Arbeitsmediziner, zumal der Betriebsarzt, sich ggf. mit diese Themen beschäftigen muss. Der Begriff der arbeitsmedizinischen Berufskunde erfährt deshalb hier über die Beschreibung einzelner Berufsbilder hinaus eine erhebliche Erweiterung.
Geschichte
Dass Zusammenhänge zwischen beruflicher Tätigkeit und Gesundheit bzw. bestimmten Erkrankungen bestehen, ist schon lange bekannt. Schon Hippokrates (um 400 v. Chr.) kannte sie und hielt deshalb seine Schüler an, den Patienten immer nach seinem Beruf zu fragen. Diese Zusammenhänge wurden auch später bis in die Neuzeit immer wieder hinterfragt, sodass sich ein gewisses Erfahrungswissen ansammelte.
Aber erst in den 1960er und 70er Jahren des vergangenen Jahrhunderts wurde im damaligen West- und Ostdeutschland, zunächst völlig unabhängig voneinander, eine methodische medizinische Berufskunde entwickelt.
In der BRD war es vor allem Wittgens, der den Begriff arbeitsmedizinische Berufskunde prägte und ab 1967 zusammen mit Scholz als eine ausführliche Beschreibung einzelner Berufsbilder veröffentlichte. 1981 erschienen diese Berufsbilder, herausgegeben von Scholz und Wittgens, auch in Buchform (1992: 2. Auflage).
In der DDR wurde in der zweiten Hälfte der 1970er Jahre von Häublein u. M. die sogenannte Professiografie entwickelt, die auf einem anderen Ansatz aufbaute. Hier ging es um eine systematische und möglichst vollständige Erfassung und Bewertung aller wesentlichen Faktoren, die auf die Einheit „Mensch-Arbeit-Gesundheit“ einwirken.
Methoden
Die arbeitsmedizinische Berufskunde nach Wittgens stellte ursprünglich im Wesentlichen eine einheitliche und umfassende Beschreibung einzelner Berufe („Berufsbilder“) dar. Sie folgte einer grundsätzlich einheitlichen Gliederung: Berufliche und wirtschaftliche Situation – statistische Daten – berufliche Aufgaben – typische Tätigkeiten – psychische und körperliche Anforderungen - Ausbildung – Belastungen – psychische, körperliche und gesundheitliche Voraussetzungen - Gefährdungen – Arbeitsschutz – Prävention – berufliche Rehabilitation. Diese Gliederung ist also stark auf die betriebsärztliche Praxis ausgerichtet.
In den letzten Jahren kamen dann aus der Überlegung, dass die Berufkunde nicht ausschließlich aus der Beschreibung von einzelnen Berufen, also „Berufsbildern“, besteht, weitere, allgemeine Themen wie berufliches Ausbildungssystem, Tele-, Heim- und Leiharbeit , Callcenter, Gewerbe- und Handwerksordnung, neue Technologien u.ä. hinzu.
Demgegenüber stellte die Professiografie nach Häublein eine wissenschaftliche und epidemiologische Analyse der o.g. Gliederungsabschnitte dar und hatte insbesondere eine frühzeitige Erkennung potentieller gesundheitlicher Gefahren zum Ziele. Die Komplexität und Forschungstiefe ist an den einzelnen Verfahrensschritten zu erkennen: Ergonomie (Technologie, Zeitanalysen, Aufgaben und Anforderungen, soziale und soziologischer Faktoren, Unfallursachen und Arbeitssicherheit, maßliche und ingenieurpsychologische Gestaltung, Sozialeinrichtungen) – Arbeitshygiene (Arbeitsumwelt, physische Belastung, neuropsychische Belastung) – Epidemiologie (Krankenstand, Berufskrankheiten, Unfallanalysen, Ergebnisse der arbeitsmedizinischen Vorsorgeuntersuchungen, betriebsärztliche Feststellungen, klinische Untersuchungsergebnisse). Es handelte sich um eine sehr aufwändige Methode, die in der Praxis wohl hauptsächlich schwerpunktmäßig für wissenschaftliche Fragestellungen vorgesehen war.
Arbeitsmedizinischen Berufskunde im Dialog zu anderen Disziplinen
Wenn der Arbeitsmediziner auf Grund seiner Facharztweiterbildung als Experte auf dem Sektor der arbeitsmedizinischen Berufskunde zu sehen ist, so bedeutet das nicht, dass er über das Fachwissen einer technischen, naturwissenschaftlichen oder Verwaltungsfachkraft verfügen muss. Auch kann man nicht voraussetzen, dass er quasi „abrufbereit“ das gesamte Gebiet übersieht. Aber er verfügt über das erforderliche Grundwissen und die entsprechende Arbeitsmethode, um eine Fragestellung zielgerichtet bearbeiten zu können. Seine Kompetenz beginnt da, wo sich berufskundliche Fragen mit medizinischen überschneiden, d.h. wo es um die Auswirkungen der Exposition auf die Gesundheit geht. Um dies an dem Belastungs-Beanspruchungs-Konzept zu verdeutlichen: Die Feststellung der Exposition ist Sache des Technikers oder des Naturwissenschaftlers, die Bewertung hinsichtlich der Auswirkungen auf den Organismus aber vornehmlich Aufgabe des Arbeitsmediziners. Beide Aspekte, Belastungen und Gefährdungen auf der einen Seite und Beanspruchungs- und ggf. Gefährdungsmechanismen auf der anderen Seite finden sich in der arbeitsmedizinischen Berufskunde. Deshalb stellt eine fundierte medizinische Berufskunde immer eine arbeitsmedizinische dar. Natürlich können auch Ärzte anderer Fachrichtungen und Angehörige anderer Disziplinen über punktuelle Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der arbeitsmedizinischen Berufskunde verfügen. In der Regel dürfte jedoch die beste Effizienz durch eine enge Kooperation aller beteiligten Disziplinen, insbesondere durch Einbeziehung der Arbeitsmedizin zu erreichen sein.
Inhalte der arbeitsmedizinischen Berufskunde
Die folgende Zusammenstellung - ohne Anspruch auf Vollständigkeit - soll einen Überblick über die beruflichen Faktoren bieten, die für den berufstätigen Menschen von z.T. erheblicher Bedeutung sind und von Fall zu Fall auch Einfluss auf seinen gesundheitlichen Zustand nehmen. Das bedeutet , dass der Arbeitsmediziner, zumal der Betriebsarzt, sich ggf. mit diese Themen beschäftigen muss. Der Begriff der arbeitsmedizinischen Berufskunde erfährt deshalb hier über die Beschreibung einzelner Berufsbilder hinaus eine erhebliche Erweiterung.
- Situation und Entwicklungen in der Berufswelt:
- politisch (z.B. Beschäftigungs- und Berufsförderungsmaßnahmen, Subventionierungen, Lohn nebenkosten, steuerliche Belastungen)
- wirtschaftlich (z.B. Bedarf auf dem Arbeitsmarkt, Verdienstmöglichkeiten, berufliche Entwicklungsmöglichkeiten, Berufs- und Arbeitsmarktstatistik)
- technologisch (z.B. Informationstechnologien und e-Commerce, Gen- und Nanotechnologie)
- gesellschaftlich und demografisch (z.B. allgemeines Bildungsniveau und Stellenwert der beruflichen Qualifikation, Zuwanderung, Altersaufbau)
- Allgemeine Berufskunde:
- rechtliche Einflüsse (Rechtsnormen, die die Berufswelt prägen, z.B. Gewerbe- und Handwerksordnung, Arbeitszeitgesetz, Arbeitsrecht, aber auch Arbeitsschutzvorschriften wie JArbSchG und MSchG)
- persönliche Voraussetzungen (schulisch, psychisch/intellektuell, körperlich und gesundheitlich)
- Berufsbildung (Prüfungen, Fort- und Weiterbildung, Schulsysteme)
- berufsbezogene Rechtsvorschriften (z.B. Beamtenrecht, Berufe mit staatlicher Aufsicht, Fahrerlaubnisverordnung)
- spezielle Berufskunde:
- Berufsbilder (s.o.)
- Wirtschaftliche Zusammenhänge zu medizinischen Themen:
- (z.B. Krankenstand, Rehabilitation, Alter, Unfallgeschehen)
- Berufsbezogene Einrichtungen:
- Behörden (z.B. EU-Institutionen, Arbeits-, Sozial- und Gesundheitsministerien und –behörden, Bundesagentur für Arbeit, Berufsförderungs- und -rehabilitationseinrichtungen)
- Öffentlich-rechtliche Institutionen (z.B. Kammerwesen, Berufsgenossenschaften)
- Verbände (Wirtschaftverbände, Gewerkschaften, Berufsverbände)
- Versicherungen (z.B. Unfall-, Kranken-, Renten und Arbeitslosenversicherungen)
Literaturhinweise
- Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin e.V. (DGAUM): www.dgaum.de
- Häublein, H.G., et al.: Methodische Anleitung zur arbeitshygienischen Professiografie. Forschungsverband Arbeitsmedizin der DDR Berlin 1979
- Landau, K., Pressel, G. (Hrsg.): Medizinisches Lexikon der beruflichen Belastungen und Gefährdungen. Gentner Stuttgart 2004
- Pressel, G.: Das Ergogramm als Informationsmittel der Arbeitsmedizin. Arbeitsmed.Sozial-med.Präventivmed. 21 (1986) 11-14
- Pressel, G., Schneider, J.: Berufskunde – Die Rolle der Berufskunde in der Medizin. In: Triebig, G., Kentner, M., Schiele, R. (Hrsg.): Arbeitsmedizin – Handbuch für Theorie und Praxis, Gentner Stuttgart 2003
- Pressel, G.: Arbeitsmedizinische Berufskunde – Vorschlag einer Systematik. Arbeitsmed.Sozialmed.Umweltmed. 39 (2004) 630
- Scholz, J.F., Wittgens, H. (Hrsg.): Arbeitsmedizinische Berufskunde. 2. Aufl. Gentner Stuttgart 1992 (vergriffen)
- Verband Deutscher Betriebs- und Werksärzte e.V. (VDBW): www.vdbw.de
